Gute Nachrichten für Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen: Auch in den kommenden Jahren wird die Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen auf hohem Niveau fortgeführt. Dies hat das Landeskabinett in seiner Sitzung am 12. Januar 2021 beschlossen. Alleine für das Programmjahr 2021 stehen rund 334,7 Millionen Euro für die Städtebauförderung und 30,6 Millionen Euro für den Investitionspakt zu Förderung von Sportstätten landes- und bundesseitig zu Verfügung. Von den gesamten Mitteln kommen rund 170,9 Millionen Euro vom Bund. Ab 2025 erhöhen sich die Anteile des Bundes um jährlich 5,5 Millionen Euro.
„Gerade in diesen Zeiten ist die Städtebauförderung eine Mutmacherin und Impulsgeberin für Solidarität und Zusammenhalt. Deshalb ist es jetzt so wichtig, dass das Konto mit finanziellen Mitteln für die Städtebauförderung für unsere Kommunen gut gefüllt bleibt. Aber nicht nur das: Jetzt kommt sogar noch Geld hinzu. Denn die Landesregierung konnte beim Bund erreichen, dass mehr Geld nach Nordrhein-Westfalen fließt: Ab 2025 bekommt unser Land jährlich 5,5 Millionen Euro mehr für die Städtebauförderung“, freut sich Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Hintergrund zur Städtebauförderung
Die Städtebauförderung gliedert sich in folgende Teilprogramme:
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten und
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
- Dazu kommt der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten.
Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund stellen Städtebaufördermittel zur Verfügung, um insbesondere ländliche und städtische Räume mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten zu unterstützen, um die Attraktivität der Städte und Gemeinden als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu stärken.
Ab 2021 wird die Umsetzung von Maßnahmen zugunsten des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung, insbesondere durch die Verbesserung der natürlichen Infrastruktur, verpflichtende Fördervoraussetzung für alle neuen Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung in den genannten Teilprogrammen.