Neue Elternbeitragssatzung: Faire Beiträge und transparente Entscheidungen

Kindergarten

Die Stadtverwaltung Mettmann hat eine neue Elternbeitragssatzung ausgearbeitet, die auf einem vorherigen Beschluss basiert. Ziel ist es, die Beiträge für die Betreuung in städtischen Kitas und Tagespflegeeinrichtungen an die gestiegenen Kosten anzupassen und dabei die Belastung der Eltern so fair wie möglich zu verteilen. Wir wissen, dass jede Beitragserhöhung eine Herausforderung für Familien darstellt, doch auch die gestiegenen Gesamtkosten der Kinderbetreuung erfordern entsprechende Anpassungen.

Neue Elternbeiträge im Überblick

Die neue Beitragssatzung bringt vor allem für höhere Einkommensgruppen eine Anpassung der Beiträge. Ab einem Bruttojahreseinkommen von 96.000 EUR liegen die Beiträge jetzt etwa 500–1.000 EUR pro Jahr über dem Durchschnitt vergleichbarer Kommunen in NRW, während die Beiträge in den Einkommensstufen darunter weiterhin günstiger als der Durchschnitt bleiben.

Die Rheinische Post und der WDR bieten weiterführende Informationen und ermöglichen es Ihnen, sich selbst ein Bild über die Beiträge und die Vergleiche mit anderen Kommunen in NRW zu machen.

Ein entscheidender Aspekt ist der Anteil der Beiträge am Bruttoeinkommen der Familien:

  • Anteil der Maximalbeiträge: Die Beiträge bewegen sich weiterhin zwischen 3 % und 7 % des Bruttoeinkommens, abhängig von der Einkommensstufe.
  • Steigerungen im Vergleich zur alten Tabelle: Ab einem Jahreseinkommen von 87.000 EUR steigen die Beiträge um 1–2 Prozentpunkte. Erst ab einem Einkommen von 150.000 EUR gibt es nochmals eine deutliche Erhöhung um bis zu 3 Prozentpunkte.

Diese Anpassungen stellen sicher, dass finanzielle Lasten gerecht verteilt werden und die stärkere Belastung auf einkommensstärkere Haushalte entfällt. Gleichzeitig bleibt der Kindergartenbesuch für Familien mit niedrigerem Einkommen erschwinglich.

Anteil der Beiträge am Jahreseinkommen in Prozent.
Anteil der Beiträge am Jahreseinkommen in Prozent.

Warum eine Beitragserhöhung notwendig ist

Die Kosten für die Kinderbetreuung sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Laut DESTATIS haben sich die Betreuungskosten zwischen 2010 und 2022 um 70 % bei U3-Plätzen und um 50 % bei Ü3-Plätzen erhöht. Gründe hierfür sind unter anderem:

  1. Höhere Qualitätsanforderungen: Kleinere Gruppengrößen, höhere Betreuungsstandards und bessere Ausbildung der Fachkräfte erfordern mehr finanzielle Mittel.
  2. Gestiegene Betriebskosten: Energie- und Sachkosten, aber auch Personalaufwendungen sind in den letzten Jahren stark gestiegen.
  3. Abnehmende Beteiligung der Eltern an den Gesamtkosten: Die Elternbeiträge decken einen immer kleineren Anteil der Gesamtkosten, während der Großteil von Kommunen und Land getragen wird. Die Anpassung der Beiträge ist daher notwendig, um eine faire Kostenverteilung zu gewährleisten.

Evaluation der neuen Beitragssatzung: Fairness und Transparenz im Fokus

Uns als CDU ist es wichtig, dass die neuen Beiträge in einem angemessenen Rahmen bleiben und ihre Wirkung auf die Familien sorgfältig beobachtet wird. Deshalb wurde im Jugendhilfeausschuss beschlossen, dass die Auswirkungen der neuen Beitragssatzung nach spätestens zwei Jahren evaluiert werden. Diese Überprüfung soll sicherstellen, dass:

  • Die Belastung für Familien gerecht bleibt.
  • Die Einnahmen aus den Beiträgen im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten stehen.
  • Potenzielle Anpassungen frühzeitig identifiziert und umgesetzt werden können.

Fakten statt verkürzter Darstellungen

In den sozialen Medien kursieren derzeit vereinfachte Vergleiche, die die neuen Beiträge in ein schlechtes Licht rücken. Häufig wird dabei die alte, günstigere Tabelle für Ü3-Plätze mit den neuen Werten verglichen, ohne den Anteil am Einkommen oder die gestiegenen Gesamtkosten zu berücksichtigen. Auch ein Vergleich mit anderen Kommunen wird häufig ausgelassen.

Die Berichte der Rheinischen Post und des WDR laden dazu ein, die Situation aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten.

Was bedeutet das für die „durchschnittliche Familie“?

Laut einer Statista-Erhebung liegt das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen eines Haushalts mit zwei Erwachsenen und Kindern bei 82.885 EUR (Stand 2023). Familien mit diesem Einkommen sind von den stärkeren Anhebungen der Beiträge nicht betroffen, da sie sich in den moderateren Beitragsklassen befinden.

Unser Ziel: Eine gerechte Lösung für alle Familien

Als CDU Mettmann setzen wir uns weiterhin für faire und transparente Regelungen ein. Die neue Satzung ist ein Kompromiss zwischen den gestiegenen Anforderungen an die Kinderbetreuung und den finanziellen Möglichkeiten der Familien. Wir wissen, dass jede Beitragserhöhung Diskussionen mit sich bringt, und nehmen Ihre Fragen und Anmerkungen ernst.

Falls Sie sich weiter informieren oder Ihre Perspektive einbringen möchten, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Denn am Ende des Tages möchten wir gemeinsam mit Ihnen dafür sorgen, dass unsere Kinder die bestmögliche Betreuung erhalten – heute und in Zukunft.