Dringlichkeitsantrag zum Thema „Öffnung der Außengastronomie bis 24.00 Uhr“, HuF

CDU Sitzung

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pietschmann,

Umweltministerin Ursula Heinen-Esser hat am 8. Juni noch einmal klargestellt, dass auch zur jetzt beginnenden Fußball-Europameisterschaft Bild- und Tonübertragungen in der Außengastronomie grundsätzlich bis 24.00 Uhr möglich sind, wenn es die Infektionslage zulässt. Die rechtlichen Grundlagen hierzu liefert das LandesImmissionsschutzgesetz (LImschG). Nach § 9 Abs. 1 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) sind in der Zeit zwischen 22.00 bis 6.00 Uhr alle Betätigungen verboten, die die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Dieses Verbot gilt nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LImschG vorbehaltlich von abweichendem Ortsrecht nicht für die Außengastronomie in der Zeit von 22.00 bis 24.00 Uhr.
Die CDU-Fraktion beantragt, den Gastronomen hier in Mettmann mindestens für die Zeit der Fußball-Europameisterschaft 2021, besser aber noch für den Sommer 2021, erweiterte Öffnungszeiten ihrer Außengastronomie bis 24.00 Uhr zu ermöglichen.

Begründung:
Lange mussten die Gastronomen darauf warten wieder öffnen zu dürfen. Jetzt, da die Infektionszahlen deutlich sinken / gesunken sind, ist diese Öffnung möglich. Es bleibt Aufgabe der Kommunen, mit geeigneten Maßnahmen die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung sicherzustellen und so einen fairen Ausgleich zwischen den Belangen der ruhebedürftigen Anwohner und denen der Fußballanhänger sowie Gastronomen zu schaffen.

Antrag als PDF