Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pietschmann,
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser hat am 8. Juni noch einmal klargestellt, dass auch zur jetzt beginnenden Fußball-Europameisterschaft Bild- und Tonübertragungen in der Außengastronomie grundsätzlich bis 24.00 Uhr möglich sind, wenn es die Infektionslage zulässt. Die rechtlichen Grundlagen hierzu liefert das LandesImmissionsschutzgesetz (LImschG). Nach § 9 Abs. 1 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) sind in der Zeit zwischen 22.00 bis 6.00 Uhr alle Betätigungen verboten, die die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Dieses Verbot gilt nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LImschG vorbehaltlich von abweichendem Ortsrecht nicht für die Außengastronomie in der Zeit von 22.00 bis 24.00 Uhr.
Die CDU-Fraktion beantragt, den Gastronomen hier in Mettmann mindestens für die Zeit der Fußball-Europameisterschaft 2021, besser aber noch für den Sommer 2021, erweiterte Öffnungszeiten ihrer Außengastronomie bis 24.00 Uhr zu ermöglichen.
Begründung:
Lange mussten die Gastronomen darauf warten wieder öffnen zu dürfen. Jetzt, da die Infektionszahlen deutlich sinken / gesunken sind, ist diese Öffnung möglich. Es bleibt Aufgabe der Kommunen, mit geeigneten Maßnahmen die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung sicherzustellen und so einen fairen Ausgleich zwischen den Belangen der ruhebedürftigen Anwohner und denen der Fußballanhänger sowie Gastronomen zu schaffen.
Dringlichkeitsantrag zum Thema „Öffnung der Außengastronomie bis 24.00 Uhr“, HuF
