Sehr geehrte Frau Pietschmann,
die CDU-Fraktion bittet einen Tagesordnungspunkt „Verbeamtung und Zulagen“ für die Ratssitzung am 21. Juni 2022 aufzunehmen und dabei folgende Fragen zu beantworten:
- Nach welchen Prinzipien erfolgen bei der Stadtverwaltung Verbeamtungen (unabhängig von den rechtlichen Vorgaben) und werden diese in Stellenausschreibungen erwähnt?
- Nach welchen Prinzipien wendet die Verwaltung die Fachkräfterichtlinie im TVöD-VKA an und nutzt die Regelung, insbesondere eine Fachkräftezulage im Bereich der IT und für Ingenieurinnen und Ingenieure zu gewähren?
- Wie nutzt die Verwaltung die tarifrechtliche Möglichkeit, a. Entgeltstufen nach § 16 Abs. 2 TVöD VKA und der vorgenannten Fachkräfterichtlinie vorweg zu gewähren und b. Wartezeiten für die nächsten Stufen nach § 17 TVöD VKA zu verkürzen? Wenn die Verwaltung diese Möglichkeiten nicht nutzt, warum nicht?
- Werden bei den aktuell ausgeschriebenen bzw. zu besetzenden Stellen a. Sachbearbeitung Bauunterhaltung, b. Ingenieurinnen und Ingenieure der Fachrichtung Architektur sowie c. Amtsleitung Digitalisierung und Informationstechnik in den Vorstellungsgesprächen den Bewerberinnen und Bewerbern noch die Möglichkeit einer Verbeamtung bzw. einer Fachkräftezulage nach vorgenannter Nr. 2 angeboten? Wenn nein, warum nicht?
- Wird die Verwaltung für die absehbar zu besetzenden Stellen a. Leitung des Personalamtes, b. Leitung des Amtes für Gebäudemanagement, c. Leitung des Amtes für Tiefbau, Verkehr und Grünflächen und d. Leitung des Amtes für Ordnung und Bürgerservice in den jeweiligen Stellenausschreibungen die Möglichkeit einer Verbeamtung und Gewährung einer Zulage nach vorgenannter Nr. 2 eröffnen? Wenn nein, warum nicht?
Begründung:
Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren regelmäßig über den Fachkräftemangel und fehlende qualitative Bewerbungen zu Stellenausschreibungen berichtet. In den letzten Monaten und in den vergangenen Jahren hat die CDU-Fraktion die Verwaltung mehrmals auf die Möglichkeit der Verbeamtung und Gewährung von Zulagen nach dem TVöD VKA hingewiesen. In den aktuellen Stellenausschreibungen Sachbearbeitung Bauunterhaltung, Ingenieurinnen/Ingenieure der Fachrichtung Architektur sowie Amtsleitung Digitalisierung und Informationstechnik fehlt der Hinweis auf eine Verbeamtung bzw. vorgenannte Zulagen.
Aktuell und auch in den vergangenen Jahren hat die Politik immer der Verwaltung in §7 der Haushaltssatzung die Möglichkeit eröffnet, auf Stellen für Tarifbeschäftigte auch Beamte führen zu dürfen. Auch hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren regelmäßig am Ende des Haushaltsjahres hohe Personalausgaben übrig, die zweckwidrig dann für andere Bedarfe verwendet werden.
Die Mitgliederversammlung der VKA hatte zunächst am 11. November 2011 beschlossen, die Zahlung einer IT-Fachkräftezulage zuzulassen. Am 18. April 2018 hat sich die Mitgliederversammlung der VKA auf eine Ausweitung der sog. IT-Fachkräfte Richtlinie auf alle Fachkräfte verständigt und eine entsprechende Fachkräfte-Richtlinie verabschiedet. Die Fachkräftezulage kann nach der Fachkräfterichtlinie
- zur Deckung des Personalbedarfs (bei neu eingestellten Beschäftigten) oder zur Bindung bereits vorhandener Fachkräfte bei Abwanderungsbestrebungen „im begründeten Einzelfall“ gewährt werden,
- längstens für die Dauer von 5 Jahren i. H. v. bis zu 1.000 EUR monatlich gezahlt werden und ein- oder mehrmalig bis zur Höchstdauer von 10 Jahren verlängert werden.
Die Möglichkeit der Verbeamtung, Gewährung von Zulagen, Vorweggewährung von Entgeltstufen und Verkürzung von Wartezeiten sind Bausteine zur Personalgewinnung und Personalbindung, die von anderen Kommunen auch entsprechend in Ausschreibungen erwähnt bzw. in der Praxis umgesetzt werden. Nach unserem bisherigen Kenntnisstand stellt sich die Verwaltung diesem Wettbewerb bisher nicht, mit dem Ergebnis, dass Stellen nicht entsprechend den Erwartungen besetzt werden bzw. Beschäftigte die Stadtverwaltung (wieder) verlassen.