Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pietschmann,
folgenden Antrag bitten wir im Haupt- und Finanzausschuss am 14. März 2023 zur Abstimmung zu bringen:
Die Verwaltung überprüft spätestens alle 3 Jahre alle Abgabensatzungen auf ihre kostendeckende Aktualität und berichtet ihr Ergebnis in der November/Dezember-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Falls erforderlich, unterbreitet die Verwaltung dem Haupt- und Finanzausschuss zu dieser Sitzung einen Änderungsvorschlag der jeweiligen Abgabensatzung. Die Berichterstattung erfolgt erstmalig in der Sitzung am 28. November 2023.Begründung:
Unter anderem wurden die Gebührensätze in der Verwaltungsgebührensatzung und der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen schon seit mehreren Jahren nicht mehr aktualisiert (Verwaltungsgebührensatzung letztmalig 2002, Gebühren für Sondernutzungen 2004). Da allen Abgabensatzungen bei ihrer Kalkulation ggf. zum Teil auch Personalkosten der Beschäftigten zugrunde liegen, die in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten deutlich gestiegen sind, soll die Verwaltung prüfen, ob die Abgaben aller Satzungen immer noch kostendeckend sind oder angehoben werden müssten. Bspw. haben die Städte Münster, Hamm und Bottrop ihre Verwaltungsgebührensatzungen in den letzten Jahren aktualisiert. Ggf. erscheint auch eine Kontaktaufnahme mit dem Städte- und Gemeindebund sinnvoll, der ggf. eine Übersicht über die aktuellsten Gebührentarife in den vg. Themengebieten hat.