Antrag zum Thema Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“, PLB

CDU Sitzung

Sehr geehrte Frau Pietschmann,

vor dem Hintergrund des Projektaufrufs zum Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ bittet die CDU-Fraktion einen Tagesordnungspunkt mit dem Thema „Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren““ aufzunehmen und dabei folgende Fragen zu beantworten:

  1. Beabsichtigt die Stadt Mettmann sich an dem Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ zu beteiligen?
  2. Wenn ja: Welche Maßnahmen werden vorgeschlagen (Vorstellung/Präsentation)?
  3. Wenn nein: Warum beabsichtigt die Stadt nicht an dem Förderprogramm teilzunehmen?

Begründung:
Die Kommunen stehen u. a. aufgrund des Strukturwandels im Einzelhandel und der CoronaPandemie vor einem tiefgreifenden Transformationsprozess. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Oktober 2020 einen Beirat „Innenstadt“ einberufen. Dieser hat eine Innenstadtstrategie mit 37 Handlungsempfehlungen zur Stärkung der Innenstädte erarbeitet. Gleichzeitig hat das BMI mit Veröffentlichung der Innenstadtstrategie ein Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ am 22. Juli 2021 in Höhe von 250 Mio. Euro veröffentlicht. Ziel ist es, Kommunen bei der Bewältigung akuter und auch struktureller Problemlagen („Verödung“) in den Innenstädten zu unterstützen, indem diese zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Orten (weiter)entwickelt werden. Fördergegenstände sind u. a. die Entwicklung/Weiterentwicklung von Konzepten, Machbarkeitsstudien, der Aufbau/Ausbau innerstädtischer Kooperationen, die Anmietung von leerstehenden Räumlichkeiten, der Zwischenerwerb von Immobilien, Maßnahmen des Innenstadtmarketings Öffentlichkeitsarbeit sowie geringfügige baulich-investive Maßnahmen (Details siehe anliegender Projektaufruf).

Die Antragsfrist für Interessensbekundungen endet am 17. September 2021.

Die Fragen sollen unter einem Tagesordnungspunkt behandelt werden, damit eine Aussprache zu den Antworten der Verwaltung durch alle Fraktionen bzw. Ausschussmitglieder erfolgen kann. Gleichzeitig soll die Beratung und mögliche Beschlussfassung des Ausschusses auch einem ggf. erforderlichen Rats- bzw. Gremienbeschluss im Sinne von Nr. 6 Unterpunkt 4 und Nr. 8.2 des Projektaufrufs dienen, der für Förderung erforderlich ist. Um eine Beteiligung der betroffenen Akteure der Innenstadt bzw. zum Thema „Einzelhandel“ (u. a. Mettmann-Impulse, OberstadtInitiative, Mettmanner Bauverein, IHK) wird im Vorfeld der Antragstellung gebeten. 

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