Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pietschmann,
zur Ratssitzung am 13.06.2023 beantragt die CDU-Ratsfraktion: Im § 5a Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung wird dem Satz „Die Fraktionen können anstelle der Vorsitzenden, auch ein anderes Ratsmitglied entsenden.“ folgender Satz zur Klarstellung angefügt: „Die Fraktionen sind in ihrer Besetzung und Vertretung der besetzten Mitglieder der Personalfindungskommission durch andere Ratsmitglieder frei.“
Begründung: In der Ratssitzung am 24.05.2022 wurde die Zuständigkeitsordnung um einen § 5a Personalfindungskommission ergänzt. Gleichzeitig wurde in einem weiteren Tagesordnungspunkt in derselben Sitzung eine personenscharfe Besetzung und eine einzige personenscharfe Vertretung pro Fraktion beschlossen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass diese personenscharfen Regelungen im Vertretungsfall hinderlich sind. Zur Klarstellung, dass im Verhinderungsfall auch andere Ratsmitglieder als die bisher personenscharfen Regelungen wahrnehmen dürfen, soll vorgenannte Ergänzung beschlossen werden, wovon kleine und große Fraktionen profitieren.