Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pietschmann,
folgende Frage bitten wir im Haupt- und Finanzausschuss am 13.09.2022 zu beantworten:
Wann werden die seit dem 01.09.2022 gültigen Regelungen der bundesweit vorgegebenen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen auch in Mettmann umgesetzt, warum ist dies bisher nicht oder nur teilweise passiert?
Begründung:
Spätestens mit Inkrafttreten der o.g. Verordnung hätte es in Mettmann zu sichtbaren Energieeinsparungen kommen müssen. Bis zum heutigen Tag sind bspw. in der Innenstadt fast alle Schaufenster hell erleuchtet, auch Denkmäler, Wahrzeichen und andere Orte werden weiterhin angestrahlt. In der Verordnung ist u.a. explizit geregelt: Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. Dies gilt nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.Zudem ist festgeschrieben: Die Beleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheitsund Notbeleuchtung ist untersagt. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten sowie allgemein alle Fälle, in denen die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.
In den meisten anderen kreisangehörigen Städten werden diese und andere Maßnahmen teilweise schon seit mehreren Monaten verwaltungsintern umgesetzt. Der Bürgermeister der Stadt Erkrath schrieb heute auf seinem öffentlichen Facebook-Profil „In Erkrath machen wir nachts die Straßenlaternen aus, weil jede Kilowattstunde zählt.“ In Erwartung enorm steigender Energiekosten sollten wir in Mettmann umgehend selbst tätig werden und Strom/Energie sparen, wo es geht. Ob und inwieweit die Straßenbeleuchtung dabei Berücksichtigung finden kann, wird mit dieser Anfrage nicht gewertet.