Anfrage zum Thema „Beschaffung eines mobilen Notstromaggregats“, FOW

CDU Sitzung

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pietschmann,
die CDU-Fraktion hat im Nachgang zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses folgende Fragen zur Sitzung des FOW am 20.09.2022:
Der Ministerialerlass vom 29.07.2022 beschreibt:
„Für die Einrichtungen und Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes bedeutet dies zudem, sofern nicht bereits geschehen, weitere Vorsorgemaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit in den folgenden Monaten zu treffen. Entsprechende Regelungen dürften auch für Ihre organisationseigenen Maßnahmen von Interesse sein.“

1. Es geht hier also zunächst primär um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr selbst, hier stehen – nach Aussagen der Verwaltung – mehrere kleine Notstromaggregate bereits zur Verfügung. Wie lässt sich der genaue, abgrenzbare Bedarf für zusätzliche Erfordernisse ableiten und was ist die konzeptionelle Grundlage für diese Entscheidung?

2. Unter Beachtung unserer gültigen Vergaberichtlinien fragen wir, welche Alternativen mit welchem Ergebnis geprüft worden sind? Wie grenzen sich die eingeholten Angebote in (Dauer)Miete, Leasing, Neukauf und Kauf eines gebrauchten Aggregates voneinander ab?

3. In der Verwaltungsvorlage steht auf dem Deckblatt unter Folgekosten: „Unterhaltungs- und Betriebskosten“. Wie hoch sind diese Kosten? In der Vorlage wird nur auf den Kaufpreis selbst verwiesen.

4. Wann genau ist der avisierte Stresstest des Notstromaggregates an der Laubacher Straße? Wann finden die Gespräche zu einem gemeinsamen / kreisweiten Konzept mit der Kreisverwaltung statt?

Begründung:
Gerade bei kurzfristigen und außerplanmäßigen Beschaffungen – immerhin in der Größenordnung von 120.000 EUR – muss es konkrete Prüfergebnisse im Rahmen der Beschaffung geben. Wie viele und welche Unternehmen sind mit welcher Angebotsaufforderung angeschrieben worden, welches Mettmann spezifische Konzept liegt dem Wunsch der Verwaltung nach einer außerordentlichen Mittelfreigabe zu Grunde? Wir bitten um Beantwortung der obigen Fragen, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu haben. Unsere Anfrage wertet in keiner Weise die Notwendigkeit/Nicht-Notwendigkeit der Beschaffung. Wir erwarten zu allen größeren Mittelfreigaben die Darstellung von Alternativen, um unserer gemeinsamen Haushaltsverantwortung bestmöglich gerecht zu werden.

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