Sehr geehrte Frau Pietschmann,
die unterzeichnenden Ratsfraktionen beantragen für die Sitzung vom Haupt- und Finanzausschuss am 26. November 2024 einen Tagesordnungspunkt „Wahlwerbung im öffentlichen Raum“ aufzunehmen und folgenden Antrag zur Abstimmung zu bringen, was der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat zur Beschlussfassung empfiehlt:
- 3 Absatz 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Mettmann wird um folgende Nummer 10 ergänzt:
„10. Wahlplakate, Großflächenplakate (sog. Wesselmänner) und sonstige Wahlwerbung im Vorfeld von Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen, Wahlen zum Europäischen Parlament sowie Abstimmungen außerhalb des Zeitraums von 6 Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin oder Abstimmungstermin anzubringen oder aufzustellen. Die Untersagung besteht auch, wenn der Wahltermin oder Abstimmungstermin noch nicht öffentlich bekannt gemacht wurde.“
Begründung:
Die Wahlwerbung im öffentlichen Raum im Vorfeld von Wahlen dient insbesondere neben der eigentlichen Werbung für Personen und politischen Botschaften auch zur Werbung für einen unmittelbar bevorstehenden Wahltermin. Dies erfolgte in Mettmann bisher immer im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang in den Wochen kurz vor den jeweiligen Wahlen.
Aktuell hat eine Partei bereits über ein Jahr vor der Kommunalwahl Wahlwerbung im öffentlichen Raum durchgeführt und damit für erhebliche Irritationen in der Bevölkerung gesorgt. Um zukünftig ein geordnetes Verfahren zur Wahlwerbung im öffentlichen Raum zu haben – wie es auch bspw. in Köln, Siegburg, Castrop-Rauxel geregelt ist – und auch das Stadtbild nur im erforderlichen Maße durch entsprechende Werbung zu beeinträchtigen, wird die o. g. Satzungsanpassung vorgeschlagen.