Sehr geehrte Frau Pietschmann,
die unterzeichnenden Ratsfraktionen beantragen für die FOW-Sitzung am 19.11.2024 folgende Änderungen im Brandschutzbedarfsplan – auf der Grundlage des zuletzt vorgelegten Entwurfs:
- Definition des Zielerreichungsgrades auf 80 %
- Streichung sämtlicher Personalmehrforderungen
- Einstellung des A-Dienstes in 24/7-Rufbereitschaft
- Einfügen der Aufgabenmatrix/Wahrnehmung der Aufgaben im Haupt- und Ehrenamt
- Einfügen des Organigramms der Feuerwehr (Führungsebene Haupt- und Ehrenamt)
- Die getroffenen Änderungen sind in die finale Fassung aufzunehmen
Begründung:
1. Rechtliche Grundlage und Arbeitsaufwand:
Gemäß BHKG ist die Gemeinde verpflichtet, einen Brandschutzbedarfsplan zu erstellen. Die Einbeziehung eines Gutachters ist nicht verpflichtend. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass auch die Arbeit des Gutachters einen erheblichen internen Aufwand verursacht hat. Der Rat kann den Plan unter Beteiligung der Feuerwehr selbst verabschieden. Insofern obliegt dem Stadtrat die Entscheidung unter der Maßgabe, eine für die Stadt Mettmann ausreichend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten.2. Abgleich mit bisherigem Plan:
Es fehlt ein Vergleich mit dem bisherigen Brandschutzbedarfsplan, um zu überprüfen, welche Maßnahmen aus den damaligen Empfehlungen erfolgreich umgesetzt wurden und welche nicht. Insbesondere die Frage der Stellung eines Sicherheitstrupps durch die Freiwillige Feuerwehr (FF) mittels Zubringerfahrzeug (MzF) bleibt offen. Eine detaillierte Auswertung der Einsätze mit kritischer Hilfsfrist wird (sehr wahrscheinlich) zeigen, dass eine Erweiterung von der heutigen hauptamtlichen Staffel (1:5) auf Gruppenstärke (1:8) nicht erforderlich ist.3. Personalplanung:
Die bisherige Planung geht laut gültigem Brandschutzbedarfsplan von 10 Funktionen im Tagesdienst (Mo.-Fr.) und 6 Funktionen an Wochenenden und Feiertagen aus. Eine Erweiterung der hauptamtlichen Funktionsbesetzung ist nicht notwendig, insbesondere da die Anpassung der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) sowie das Potenzial der ehrenamtlichen Kräfte noch nicht voll ausgeschöpft sind. Dazu gehören die Erhöhung der Tagesverfügbarkeit durch eine Alarmgruppe an der Willettstraße, die Einbindung in den aktiven Einsatzdienst zweier erfolgreicher Lehrgruppen, eine aktuelle Abfrage der Tagesverfügbarkeit aller Ehrenamtler sowie die Einbeziehung der neu aufgebauten IuK Einheit.Nur, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und sich dann noch Bedarfe ergeben sollten, ist eine Personalforderung gerechtfertigt. Zunächst sind die weiteren Optimierungspotentiale der ehrenamtlichen Einsatzmöglichkeiten zu evaluieren und in den Brandschutzbedarfsplan aufzunehmen. Es fällt auf, dass verschiedene Entwurfsstände keine Personalforderung beinhalteten. Erst in der letzten Version, die ohne Beteiligung von ehrenamtlichen Führungskräften erstellt wurde, finden sich diese Forderungen plötzlich. Darüber hinaus soll wie im bisherigen Brandschutzbedarfsplan die Aufgabenmatrix/ Wahrnehmung der Aufgaben im Haupt- und Ehrenamt im Anhang aufgeführt werden, um die jeweiligen Kompetenzen zu definieren. Auch das Organigramm der Führungseben des Haupt- und Ehrenamts soll als Anlage beigefügt werden.
4. Fahrzeugkonzept und Löschwasserversorgung:
Der Brandschutzbedarfsplan enthält Hinweise auf ein Löschwasserkonzept, dessen Details jedoch unklar bleiben. Wichtig ist, dass die Löschwasserversorgung vorrangig baulich gesichert wird und nur in Ausnahmefällen durch Feuerwehrfahrzeuge kompensiert werden muss. In den Nachbargemeinden Haan, Erkrath und Ratingen bestehen bereits entsprechende Vorhaltungen, die angefordert werden können.5. A-Dienst und B-Dienst:
Die Notwendigkeit eines 24/7 A-Dienstes in Rufbereitschaft ist nicht belegt. Die damit verbundenen jährlichen Kosten in Fünfstelliger Höhe (wir bitten die Verwaltung um eine genaue Auflistung) sind unverhältnismäßig. Eine sinnvolle Alternative wäre die zusätzliche Alarmierung ehrenamtlicher Mitglieder der Wehrleitung oder einer Führungsgruppe im Bedarfsfall. Der B-Dienst in Rufbereitschaft in seiner jetzigen Form hingegen hat sich als zweckmäßig erwiesen.6. Ehrenamtliche Motivation
Eine weitere Aufstockung der hauptamtlichen Kräfte könnte die Motivation der ehrenamtlichen Feuerwehrleute schwächen, was kontraproduktiv wäre. Entgegen den Angaben des Gutachters liegt die Zahl der ehrenamtlich Aktiven derzeit bei rund 150 (nicht 109), und die Tendenz ist weiter steigend.CDU-Ratsfraktion
Fabian KippenbergGrüne-Ratsfraktion
Rebecca Türkis, Nils LessingSPD-Ratsfraktion
Florian PetersFDP-Ratsfraktion
Andrea MetzZSM-Ratsfraktion
Axel EllsiepenWGME-Ratsfraktion
Linda Neidel, Christian Kardell