Antrag zum Thema „Wiederwahl der Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerin“, Rat

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Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pietschmann,

wir beantragen für die Ratssitzung am 8. Oktober 2024 einen Tagesordnungspunkt „Wiederwahl der Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerin“ aufzunehmen und folgende Beschlussfassungen durchzuführen:

  1. Frau Veronika Traumann wird mit Wirkung vom 01. März 2025 bis zum Eintritt in den Ruhestand (01.04.2028) zur Beigeordneten gewählt. Die Eingruppierung erfolgt nach B 2 Landesbesoldungsgesetz.
  2. Mit der Wiederwahl wird Frau Veronika Traumann zugleich zur Kämmerin bestellt.
  3. Der Rat der Kreisstadt Mettmann beschließt ergänzend, Frau Veronika Traumann gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 GO NRW weiterhin zur allgemeinen Vertreterin der Bürgermeisterin zu bestellen. Sie führt die Amtsbezeichnung „Erste Beigeordnete“. Die erfolgte Wiederbestellung wird der Kommunalaufsicht zur Kenntnis vorgelegt.

Begründung:

Die erste Amtszeit von Frau Traumann endet mit Ablauf des Monats Februar 2025. Beigeordnete werden vom Rat für die Dauer von 8 Jahren gewählt. Die Wiederwahl darf frühestens 6 Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Sie sind verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden. Im Falle der Wiederwahl kann von einer Ausschreibung abgesehen werden.

Die Wahlzeit endet mit Erreichen der Altersgrenze. Ersten Beigeordneten in einer Gemeinde der Einwohnergröße Mettmanns darf die Höchstbesoldungsgruppe nach B 2 gewährt werden (§§ 68, 71 Gemeindeordnung NRW, § 119 i.V.m. § 31 Landesbeamtengesetz NRW, § 2 Eingruppierungsverordnung NRW). Nun sollen in der frühestmöglichen Ratssitzung o. g. Beschlüsse gefasst werden.

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