Sehr geehrte Abgeordnete,
die Bürgermeisterin der Kreisstadt Mettmann hat Sie am 28.06.2023 zu einem Austausch mit der Verwaltung und Ratsvertreterinnen und -vertretern eingeladen, um sich über die finanzielle Notlage der Kreisstadt Mettmann auszutauschen. An dieser Stelle ein herzlicher Dank, dass Sie größtenteils eine Teilnahme sicherstellen konnten. Bei diesem Austausch wurde auch das Thema „Kommunale Altschulden“ diskutiert.
Nach dem Koalitionsvertrag des Bundes aus 2021 ist dazu folgendes Ziel festgelegt: „Wir brauchen leistungsstarke und handlungsfähige Kommunen. Es gibt viele Kommunen mit hohen Altschulden, die sich nicht mehr aus eigener Kraft aus dieser Situation befreien können. Ihnen fehlt die Finanzkraft für dringend notwendige Investitionen. Wir wollen daher diese Kommunen von Altschulden entlasten. Dazu bedarf es einer gemeinsamen, einmaligen Kraftanstrengung des Bundes und der Länder, deren Kommunen von der Altschuldenproblematik betroffen sind. […] Dies kann nur in einem übergreifenden Konsens gelingen, der das Einvernehmen der Länder erfordert und einer Änderung des Grundgesetzes bedarf […]. Die entsprechenden Gespräche mit den Ländern […] wird die Bundesregierung zeitnah im Jahre 2022 führen. (S. 130)“
Nach dem NRW-Koalitionsvertrag aus 2022 ist dazu folgendes Ziel festgelegt: „Die vom Bund klar angekündigte einmalige gemeinsame Kraftanstrengung zur Entlastung der Kommunen von ihren Altschulden muss unmittelbar erfolgen. Zu diesem Zweck werden wir noch in diesem Jahr gemeinsam mit dem Bund eine Lösung vereinbaren. Sollte der Bund seiner Verantwortung nicht nachkommen, bekennen wir uns dazu, im kommenden Jahr selbst eine Lösung herzustellen und dafür einen Altschuldenfonds einzurichten, der für die teilnehmenden Kommunen eine substanzielle und bilanzielle Entlastung bringt. (S. 105 f.)“
Die NRW-Landesregierung hat im Juni 2023 einen ersten Vorschlag für ein Kommunales-Altschulden-Programm vorgelegt, das bereits zum Jahr 2024 greifen sollte. Da zu diesem Vorschlag und zur konkreten Beteiligung des Bundes noch zahlreiche Fragen ungeklärt sind, soll nun ein Kommunales-Altschulden-Programm erst zum Jahr 2025 angestrebt werden (Pressemitteilung der NRW-Landesregierung vom 22.08.2023).
Die Besonderheit ist, dass sich nicht nur die Kreisstadt Mettmann in einer finanziellen Notlage befindet, sondern dies flächendeckend ist: Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB) hat aufgrund einer Umfrage festgestellt, dass nur noch 22 % der befragten Kommunen keinen defizitären Haushalt haben (StGB-Pressemitteilung vom 26.06.2023). Vier von zehn Kommunen droht die Haushaltssicherung (StGB-Pressemitteilung von 06.09.2023). Des Weiteren haben sich in einem Brief an den NRW-Ministerpräsidenten 355 NRW-Bürgermeisterinnen und -Bürgermeister angeschlossen, dass sie die kommunale Handlungsfähigkeit gefährdet sehen und massive Steuererhöhungen vermeiden wollen. Es wird ein Programm für die Kommunen gefordert, um den Fortbestand der kommunalen Selbstverwaltung zu sichern (StGB-Pressemitteilung vom 21.09.2023). Ein Grund für diese finanzielle Notlage sind u. a. die kommunalen Altschulden und die nun dazu enorm steigenden Zinslasten. Das von der Landesregierung nun geplante 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz ändert daran nichts.
Entsprechend fordern wir Sie auf, sich aktiv für eine kurzfristige Lösung der kommunalen Altschulden auf Bundes- und Landes-Ebene einzusetzen, um die kommunale Handlungsfähigkeit wieder herzustellen. Entsprechend der StGB-Pressemitteilung vom 22.08.2023 erwarten wir insbesondere einen Lösungsvorschlag von der Bundes-Ebene, da der Bund mit seiner Sozialgesetzgebung wesentlich zum Aufwuchs der kommunalen Kassenkredite beigetragen hat. Im Gegenzug muss das Land Spielräume für eine echte Landesbeteiligung im Landeshaushalt 2025 schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktion CDU
gez. Fabian Kippenberg
Fraktion DIE GRÜNEN
gez. Nils Lessing
gez. Rebecca Türkis
Fraktion SPD
gez. Florian Peters
Fraktion FDP
gez. Andrea Metz
Fraktion WG ME
gez. Linda Neidel
Bürgermeisterin der Kreisstadt Mettmann
gez. Sandra Pietschmann