Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pietschmann,
zur Ratssitzung am 13.06.2023 stellt die CDU-Ratsfraktion folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Stellen 1) der Leitung des Ordnungsamtes und 2) der Leitung der Abteilung Sicherheit und Ordnung im Ordnungsamt die Besetzungsverfahren unverzüglich einzuleiten. Begründung: In der Ratssitzung am 27.01.2021 wurde unter TOP 14 mehrheitlich beschlossen: „Die Umsetzung der neuen Aufbauorganisation erfolgt im Einvernehmen zwischen Rat und Bürgermeisterin.“ In der vorgelegten Übersicht der Organisationsstruktur – Stand 0P.34.0300 – sind im Amt für Ordnung und Bürgerservice folgende drei Abteilungen vorgesehen:
1.3.1 Sicherheit und Ordnung
1.3.2 Bürgerservice
1.3.3 StandesamtIn der Ratssitzung am 22.03.2023 erfolgte die mehrheitliche Beschlussfassung über das Einvernehmen mit dem Rat und der Bürgermeisterin zur Umsetzung der neuen Aufbauorganisation auch für die Bereiche Kultur, Musikschule, Bibliothek und VHS. Der Vorlage wurde das aktualisierte Organigramm der Stadtverwaltung beigefügt, welches nunmehr folgende Struktur des Amtes für Ordnung und Bürgerservice vorsieht:
1.3.1 Bürgerservice
1.3.2 Sicherheit und Ordnung
1.3.3 StandesamtDie Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde sollen in der Abteilung 1.3.2 wahrgenommen werden.
Das Organigramm – Stand: 01.10.2022 – ist dem Haushaltsplanentwurf 2023 beigefügt. Es sieht weiterhin drei Abteilungen im Amt für Ordnung und Bürgerservice vor.
In der Ratssitzung am 22.03.2022 wurde unter TOP 12 der IMAKA-Ergebnisbericht „Organisations- und Stellenbedarfsanalyse der Kernverwaltung der Kreisstadt Mettmann“ vorgestellt. Der 499 Seiten umfassende Bericht wurde im öffentlichen Teil im RIS hinterlegt und ist demnach für jedermann zugänglich. Unter Ziffer 5.2.5 (S. 152) finden sich Ausführungen zur künftigen Struktur des Amtes für Ordnung und Bürgerservice. Von einer in Personalunion wahrzunehmenden Leitung der Abteilung 1.3.2 durch die Amtsleitung 1.3 ist dort nicht die Rede.
Ein Beschluss im Sinne der von der Verwaltung vorgesehenen Übernahme der Abteilungsleitung 1.3.2 durch die Amtsleitung 1.3 wurde in der Ratssitzung am 02.11.2022 weder gefasst noch wurde hierüber das Einvernehmen zwischen Rat und Bürgermeisterin erzielt. Sowohl die Amtsleitung als auch die Abteilungsleitung 1.3.2 sind seit längerer Zeit (über ein Jahr) vakant. Im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung, insbesondere die inhaltliche Ausrichtung der ordnungsbehördlichen Tätigkeit einschl. einer Qualifizierung des Personals wird eine kurzfristige Besetzung der beiden Leitungsstellen für zwingend erforderlich gehalten.