Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pietschmann,
folgende Anfrage bitten wir zu den Interkommunalen Vergleichskennzahlen zu den Kategorien Bedarfsgemeinschaften SGB XII je Tsd. Einwohner, Leistungsbezieher SGB XII je Tsd. Einwohner
und Leistungsbezieher SGB XII je Bedarfsgemeinschaft (Haushaltsplan S. 541) im Ausschuss zu beantworten:
- Der Planwert der Stadt Mettmann ist im Vergleich zu den übrigen 55 Vergleichskommunen in allen 3 Kategorien in den Jahren 2020 und 2021 der Maximalwert (bis auf die Kategorie Leistungsbezieher SGB XII im Jahr 2021). Warum ist dies so?
- Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Mettmann, dass der Planwert der Stadt Mettmann sinkt?